Hauptuntersuchung
Sicherer und naturschonender Straßenverkehr: Haupt- und Abgasuntersuchung
Seit 1951 unterziehen sich alle Fahrzeuge jedes zweite Jahr der gesetzlichen Hauptuntersuchung (HU), die seit 2010 die Abgasuntersuchung (AU) enthält. Denn nur ohne Sicherheitsmängeln darf ein Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen. Speziell Motorräder, Lkw und Pkw durchlaufen diese zweijährige HU, während Taxen und Busse sowie einige Anhängertypen und Lkw einmal jährlich durch diese Prüfung gehen.